ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
RevenueMatch
Stand: September 2026
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen RevenueMatch, Inhaber Patrick Wurmdobler, Augsburger Straße 31, 82256 Fürstenfeldbruck („RevenueMatch“), und seinen Auftraggebern.
1.2 Das Angebot von RevenueMatch richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn RevenueMatch ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN
2.1 RevenueMatch unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung, Ansprache und Qualifizierung von Bewerbern, insbesondere für Positionen im B2B-Vertrieb.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.
2.3 Die Leistungen können insbesondere die Entwicklung einer Recruiting-Strategie und Kampagnenkonzeption, die Erstellung von Recruiting-Content, Foto- und Videoaufnahmen, die Erstellung von Werbeanzeigen und Creatives, die Einrichtung und Optimierung von Recruiting-Kampagnen, die Erstellung von Landingpages und Bewerberstrecken, die Vorqualifizierung von Bewerbern sowie die Vorstellung geeigneter Kandidaten beim Auftraggeber umfassen.
2.4 RevenueMatch ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete Dienstleister und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
2.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet RevenueMatch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, qualifizierten Kandidaten, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen garantiert.
3. RECRUITING-KAMPAGNE UND KAMPAGNENVERGÜTUNG
3.1 Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Vergütung für eine einzelne RevenueMatch Recruiting-Kampagne 2.490,00 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Der konkrete Umfang und die Anzahl der zu besetzenden Positionen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
3.3 Die Kampagnenvergütung wird für die vereinbarten Leistungen von RevenueMatch geschuldet und ist unabhängig davon, ob während oder nach der Kampagne eine Einstellung erfolgt.
3.4 Werbe- bzw. Media-Budgets, insbesondere für Meta, LinkedIn oder andere Werbeplattformen, sind nicht in der Kampagnenvergütung enthalten und werden vom Auftraggeber zusätzlich getragen.
3.5 Weitere externe Kosten werden dem Auftraggeber nur berechnet, sofern dies zuvor vereinbart wurde.
4. ERFOLGSPROVISION
4.1 Kommt zwischen dem Auftraggeber und einem durch RevenueMatch vorgestellten oder nachweislich über eine von RevenueMatch durchgeführte Recruiting-Maßnahme gewonnenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande, erhält RevenueMatch zusätzlich zur Kampagnenvergütung eine Erfolgsprovision.
4.2 Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Erfolgsprovision 10 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts des eingestellten Kandidaten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Als Bruttojahreszielgehalt gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte jährliche feste Bruttovergütung zuzüglich vertraglich vereinbarter variabler Zielvergütungsbestandteile.
4.4 Der Anspruch auf die Erfolgsprovision entsteht mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, RevenueMatch über den Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrags unverzüglich zu informieren und die für die Berechnung der Erfolgsprovision erforderlichen Vergütungsinformationen mitzuteilen.
4.6 Ein späterer Nichtantritt oder eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses lässt den bereits entstandenen Anspruch auf die Erfolgsprovision unberührt, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5. KANDIDATENSCHUTZ
5.1 Wird ein durch RevenueMatch vorgestellter oder über eine RevenueMatch-Kampagne gewonnener Kandidat nicht unmittelbar, sondern innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Vorstellung durch RevenueMatch beim Auftraggeber eingestellt, entsteht ebenfalls die vereinbarte Erfolgsprovision, sofern die spätere Einstellung auf der Tätigkeit von RevenueMatch beruht.
5.2 Dies gilt entsprechend, wenn ein Kandidat innerhalb dieses Zeitraums bei einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen beschäftigt wird, sofern die durch RevenueMatch erfolgte Vorstellung bzw. Kontaktanbahnung für die spätere Beschäftigung ursächlich war.
5.3 War ein von RevenueMatch vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt und befand sich dieser Kandidat bereits in einem konkreten und aktuellen Bewerbungs- oder Einstellungsprozess beim Auftraggeber, hat der Auftraggeber RevenueMatch hierüber unverzüglich nach der Vorstellung zu informieren.
6. REVENUEMATCH GROWTH
6.1 Bei Buchung von RevenueMatch Growth erbringt RevenueMatch fortlaufende Recruiting- und Kampagnenleistungen entsprechend dem jeweiligen individuellen Angebot.
6.2 Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Vergütung 1.490,00 EUR netto pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich des vereinbarten Media-Budgets.
6.3 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate.
6.4 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
6.5 Die Anzahl der gleichzeitig betreuten Positionen, Kampagnen sowie der konkrete Leistungsumfang werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Die monatliche Vergütung beinhaltet nicht automatisch die unbegrenzte Betreuung beliebig vieler Stellen.
6.6 Für Kandidaten, die im Rahmen von RevenueMatch Growth gewonnen oder vorgestellt werden, beträgt die Erfolgsprovision – soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird – 5 % des Bruttojahreszielgehalts des eingestellten Kandidaten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
7.1 Der Auftraggeber stellt RevenueMatch alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
7.2 Dazu gehören insbesondere zutreffende Informationen über die zu besetzende Position, Anforderungen, Aufgaben, Vergütung, Arbeitsbedingungen und das Unternehmen.
7.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche Ansprechpartner für Abstimmungen und Freigaben zur Verfügung stehen.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorgestellte Kandidaten und eingehende Bewerbungen innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten und RevenueMatch die für die weitere Durchführung und Optimierung erforderlichen Rückmeldungen zu geben.
7.5 Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat RevenueMatch nicht zu vertreten.
8. BEWERBERQUALIFIZIERUNG UND EINSTELLUNGSENTSCHEIDUNG
8.1 RevenueMatch kann Bewerber anhand zuvor festgelegter Kriterien vorqualifizieren, bewerten und kategorisieren.
8.2 Die Vorqualifizierung und Bewertung dient ausschließlich der strukturierten Unterstützung des Recruiting-Prozesses. Sie stellt keine Garantie für die fachliche, persönliche oder sonstige Eignung eines Kandidaten dar.
8.3 Die endgültige Prüfung des Kandidaten sowie sämtliche Entscheidungen über Vorstellungsgespräche und Einstellungen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
8.4 RevenueMatch ist nicht verpflichtet, Angaben von Bewerbern vollständig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sofern eine solche Überprüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
9. RECRUITING-CONTENT UND NUTZUNGSRECHTE
9.1 Soweit RevenueMatch im Rahmen der Zusammenarbeit Fotos, Videos, Texte, Werbeanzeigen, Grafiken, Landingpages oder sonstige Inhalte erstellt, erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.
9.2 Die Herausgabe von Rohmaterial, offenen Projektdateien oder sonstigen Bearbeitungsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Logos, Bilder, Videos, Marken und sonstige Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
9.4 RevenueMatch darf den Namen, das Logo sowie im Rahmen des Projekts entstandene Inhalte des Auftraggebers zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken nur verwenden, wenn der Auftraggeber dies zuvor freigegeben hat.
9.5 Sind auf entsprechenden Inhalten Mitarbeiter, Bewerber oder andere natürliche Personen erkennbar, erfolgt eine Nutzung als RevenueMatch-Referenz nur, soweit die hierfür erforderlichen Rechte bzw. Einwilligungen vorliegen.
10. WERBEPLATTFORMEN UND MEDIA-BUDGET
10.1 RevenueMatch kann zur Durchführung der vereinbarten Leistungen externe Plattformen und Dienste, insbesondere Meta, LinkedIn oder vergleichbare Werbeplattformen, einsetzen.
10.2 Das Media-Budget trägt der Auftraggeber zusätzlich zur Vergütung von RevenueMatch.
10.3 RevenueMatch hat keinen Einfluss auf Änderungen von Funktionen, Algorithmen, Preisen, Richtlinien, Freigabeprozessen oder Verfügbarkeiten externer Plattformen.
10.4 RevenueMatch haftet daher nicht für Sperrungen, Ausfälle, Anzeigenablehnungen oder sonstige Beeinträchtigungen externer Plattformen, soweit RevenueMatch diese nicht zu vertreten hat.
11. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.2 Rechnungen sind, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.3 Die Erfolgsprovision wird nach Entstehung des Provisionsanspruchs gemäß Ziffer 4 in Rechnung gestellt.
11.4 Die gesetzlichen Vorschriften über Zahlungsverzug bleiben unberührt.
12. KEINE NACHBESETZUNGSGARANTIE
12.1 Soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt RevenueMatch keine kostenlose Nachbesetzungsgarantie.
12.2 Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Erfolgsprovision oder kostenlose erneute Durchführung der Vermittlung, wenn ein eingestellter Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht antritt oder dieses später beendet wird.
13. VERTRAULICHKEIT
13.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
13.2 Die Informationen dürfen grundsätzlich nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
13.3 Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
14. DATENSCHUTZ
14.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
14.2 Soweit RevenueMatch personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
14.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bewerberdaten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten.
15. HAFTUNG
15.1 RevenueMatch haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von RevenueMatch auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
15.4 Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
16. VERTRAGSBEENDIGUNG
16.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag sowie ergänzend nach diesen AGB.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.3 Bereits entstandene Vergütungs- und Provisionsansprüche bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
16.4 Die Regelungen zum Kandidatenschutz gemäß Ziffer 5 gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für den dort genannten Zeitraum fort.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von RevenueMatch.
17.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen RevenueMatch und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.